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Berechnung der Auswahlnote im Bereich Berufsbildende Schulen

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber für den Schuldienst an berufsbildenden Schulen sollten sich online in die im Internet unter www.add.rlp.de verfügbare Bewerberdatenbank eintragen.

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den Merkmalen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. 

Grundsätzlich wird die Befähigung durch das Erste und Zweite Staatsexamen nachgewiesen. Die Gewichtung zur Berechnung der Auswahlnote erfolgt im Verhältnis 1:4.

Die Auswahlnote wird neben der Gewichtung der Noten aus Erstem und Zweitem Staatsexamen durch weitere Aspekte beeinflusst:

Unterrichtliche/pädagogisch-erzieherische Tätigkeit (auch an staatl. anerkannten Ersatzschulen) nach dem Vorbereitungsdienst mit mind. 10 Wochenstunden:

Bonus

1 Jahr       + 0,2

2 Jahre     + 0,4

3 Jahre     + 0,6

4 Jahre     + 0,8

5 Jahre     + 1,0 (max.) 

Unterrichtl./pädagogisch-erzieherische Tätigkeit im fremdsprachigen Ausland (mind. 2 Jahre) nach dem Vorbereitungsdienst mit mind. der Hälfte des regelmäßigen Beschäftigungsumfanges:

Bonus       + 0,2

Berufspraktische Erfahrungen (keine Ausbildung) von mind. 1 Jahr bis unter 2 Jahre (hauptberufliche Beschäftigung, keine päd.-erziehrerischen Tätigkeiten):

Bonus        + 0,1

Berufspraktische Erfahrungen (keine Ausbildung) von 2 Jahren und mehr (hauptberufliche Beschäftigung, keine päd.-erzieherischen Tätigkeiten):

Bonus        + 0,2 (max.)

Abgeschlossene Berufsausbildung (anerkannter Ausbildungsberuf):

Bonus         + 0,3

Abgeschlossene Berufsausbildung, sowie mind. 1 Jahr Tätigkeit im erlernten Beruf:

Bonus         + 0,4

Abgeschlossene Berufsausbildung, 1 Jahr Tätigkeit im erlernten Beruf, berufliche Zusatzqualifikation (z.B. Meisterprüfung)
 
Bonus         + 0,5
 
Erweiterungsprüfung (pro zugelassenes Unterrichtsfach)
 
Bonus         + 0,2 
 
Aufstiegsprüfung
 
Bonus         + 0,5
 
Vorbereitungsdienst Gymnasien (sofern nicht mind. 6 Monate mit mind. 12 Stunden Unterricht an einer BBS erfolgte - in diesem Fall entfällt der Malus)
 
Malus         - 0,5
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

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