Anerkennung förderlicher Zeiten bei Beschäftigungsverhältnissen
Um zu gewährleisten, dass die ADD förderliche Zeiten bei Einstellung in befristete und unbefristete Beschäftigungsverhältnisse prüft, sollten Bewerberinnen und Bewerber beantragen, dass eine Anerkennung förderlicher Zeiten geprüft wird.
Die Örtlichen Personalräte sollten in ihrem jeweiligen Wirkungskreis unbedingt darauf achten, dass die Bewerberinnen und Bewerber den Antrag auf Anerkennung von förderlichen Zeiten vor dem Unterschreiben des Arbeitsvertrages stellen.
Tarifliche Eingruppierung für Sprachförderlehrkräfte
Bisher wurde bei den Sprachförderlehrkräften an den rheinland-pfälzischen Schulen eine außertarifliche Eingruppierung vorgenommen, da ihre Tätigkeit nicht als Unterricht angesehen wurde. Dieses Verfahren wurde vom Bezirkspersonalrat berufsbildende Schulen abgelehnt. Durch viele Gespräche und intensiver Überzeugungsarbeit konnten wir erreichen, dass die Sprachförderung als regulärer Unterricht anerkannt wird und damit:
Sprachförderlehrkräfte als Lehrkräfte im Sinne des § 44 TV-L anzuerkennen sind.
Jetzt endlich werden die Lehrkräfte für Sprach-, Förder- und Migrat/-innen Unterricht nach der Entgeltordnung für Lehrkräfte eingruppiert und bezahlt.