Auszahlung des Kindergeldes erfolgt zukünftig über die Familienkasse der Bundesanstalt für Arbeit
Das Finanzministerium des Landes Rheinland-Pfalz beauftragte mit dem EPOS-Schreiben vom 27.Juni 2018 alle Obersten Dienstbehörden, die Landtagsverwaltung sowie die Staatskanzlei die jeweiligen nachgeordneten Dienststellen über die ab dem 01.Oktober 2018 gültige Änderung der Zuständigkeit für die Auszahlung des Kindergeldes an die Berechtigten zu informieren.
Änderung der dienst- und arbeitsrechtlichen Zuständigkeit für Beamtinnen/Beamte der Besoldungsgruppe A 15 und Beschäftigte der Entgeltgruppe E 15 TV-L (Studiendirektorinnen/Studiendirektoren)
Mit der Änderung der Landesverordnung über die dienst- und arbeitsrechtliche Zuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) vom 19.07.2017 geht die Zuständigkeit für Personalangelegenheiten der Studiendirektorinnen und Studiendirektoren an öffentlichen Schulen (nach § 6 Abs. 1 Schulgesetz) sowie den Versuchsschulen vom Ministerium für Bildung auf die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion über. Dies gilt entsprechend für Beschäftigte der Entgeltgruppe E 15 TV-L.
Lehreraustausch zwischen den Bundesländern
In einem Schreiben der ADD von Ende Oktober 2016 wurden alle Schulen in Rheinland-Pfalz über die Neuregelung des Lehreraustauschs zwischen den Bundesländern in Kenntnis gesetzt.
Möchten sich Kolleginnen und Kollegen in ein anderes Bundesland versetzen lassen, müssen sie ihren Versetzungsantrag zunächst unter www.add.rlp.de online stellen. Im Anschluss sind vier unterschriebene Ausfertigungen des ausgedruckten Antrags möglichst bis zum 31.12. des Jahres auf dem Dienstweg bei der ADD Trier (Referat 31) einzureichen. Bewerben sich Kolleginnen und Kollegen in mehreren Bundesländern, müssen sie jeweils vier weitere Ausfertigungen einreichen.
Bereits eingereichte Anträge bleiben laut Auskunft der ADD von dieser Neuregelung unberührt.