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Neuregelung bei der Altersermäßigung für tarifbeschäftigte und verbeamtete Lehrkräfte

Aus einem Schreiben der ADD  vom 27.02.2019 an alle Schulen in Rheinland-Pfalz geht hervor, dass, aufgrund der aktuellen arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung und bei Erfüllung von § 9 LehrArbZVO, tarifbeschäftigten und verbeamtete Lehrkräften, mit Beginn des Schuljahres in dem sie das 64. Lebensjahr vollenden, drei Wochenstunden Altersermäßigung gewährt werden. Diese Regelung gilt auch für befristet beschäftigte Lehrkräfte - auch solche, die nach Erreichen der Altersgrenze befristet wieder eingestellt werden.

 

 

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