Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht

Die Aktualisierung des 9. Hygieneplans-Corona für Schulen in Rheinland-Pfalz vom 21.06.2021, hat durch die Aufhebung der Maskenpflicht im Unterricht, an vielen berufsbildenden Schulen zu erheblicher Verunsicherung geführt.

Der aktuelle Hygieneplan basiert auf der, am 18. Juni von der Landesregierung verabschiedeten, 23. Corona-Bekämpfungsverordnung und formuliert auf Seite 5 die Lockerung der Maskenpflicht aufgrund der fallenden Inzidenzwerte. Liegen die Inzidenzwerte an drei aufeinander folgenden Tagen unter 35 können die Schülerinnen und Schüler ihre Masken am Sitzplatz abnehmen: „Im Freien und während des Unterrichts am Platz besteht keine Verpflichtung, eine Maske zu tragen.“

Trotz der Verbindlichkeit des Hygieneplans können die Lehrkräfte jedoch ihre Handlungsmöglichkeiten und Steuerungsfunktionen im Unterricht bei Bedarf sinnstiftend nutzen. Beispielsweise kann ein Gespräch zum Aufruf zur Solidarität bezüglich des fehlenden Impfschutzes vieler Schülerinnen und Schüler und Teilen des Lehrpersonals hilfreich sein. Darüber hinaus schreibt der aktuelle Hygieneplan grundsätzlich das Einhalten der Abstandsregeln vor; das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung macht also weiterhin medizinisch gesehen Sinn, wenn dieser Abstand ( 1,5 m) nicht gewährleistet werden kann.

Zudem kann ein aufklärendes Gespräch mit Blick auf drohende Quarantänesituationen im Falle einer positiven Testung viele Schülerinnen und Schüler zum Maske tragen bewegen. Gerade bei Klassen mit bevorstehenden Prüfungen können Quarantänesituationen zu erheblichen Problemen führen.

Der Hinweis auf die  zunehmende Verbreitung der ansteckenderen Delta-Variante kann ein weiteres Argument für das Tragen der MNB sein.