Beteiligung der Gesamtkonferenz im Rahmen der Einführung eines digitalen Klassenbuches –
BPR BBS im Gespräch mit der Schulabteilung der ADD

Im Gespräch des BPR BBS mit Vertretern der Schulabteilung der ADD wurde die Rolle der Gesamtkonferenz im Rahmen der Einführung eines digitalen Klassenbuchs eingehend erörtert.

Nach Auffassung der ADD stellt ein digitales Klassenbuch keine Neueinführung dar, wenn das bestehende Klassenbuch in analoger Form lediglich in der digitalen Form des Klassenbuchs abgebildet wird.

Darum vertritt die ADD die Rechtsauffassung, dass der Gesamtkonferenz bei der Einführung eines digitalen Klassenbuches kein Mitbestimmungsrecht zusteht, solange es sich um ein klassisches Klassenbuch in digitaler Form handelt. Wenn es sich um ein digitales Klassenbuch in Kombination mit zusätzlichen Funktionen handelt, dann muss die Gesamtkonferenz nur der Nutzung der zusätzlichen Funktionen zustimmen.

BPR BBS und die Vertreter der ADD kamen überein, dass die Einführung eines digitalen Klassenbuchs in einer Dienstbesprechung mit dem Kollegium erörtert werden sollte. In diesem Rahmen sollten die Vorstellungen des Kollegiums einfließen können, verschiedene Produkte verglichen und seitens der Schulleitung ein Meinungsbild des Kollegiums eingeholt werden. Nach Beteiligung der notwendigen Gremien (z.B. ÖPR, Schulelternbeirat) sollte die Einführung eines digitalen Klassenbuchs dann in einer Gesamtkonferenz vorgestellt werden.

Unstrittig ist, dass die Personalvertretung bei der Einführung eines digitalen Klassenbuchs ein Mitbestimmungsrecht hat. Der ÖPR sollte aber erst dann im Rahmen der Mitbestimmung formal beteiligt werden, wenn ein konkret einzuführendes Produkt feststeht, da mit der formalen Beteiligung Mitbestimmungsfristen laut LPersVG zu laufen beginnen.

Zusammenfassend könnte ein wünschenswerter Verfahrensablauf zur Einführung eines digitalen Klassenbuches folgendermaßen aussehen:

1.    Die Kolleginnen und Kollegen erörtern im Rahmen einer Dienstbesprechung die Einführung eines digitalen Klassenbuchs. Nach Möglichkeit hat eine zuvor gebildete Arbeitsgruppe mehrere Angebote eingeholt und hinsichtlich verschiedener Kriterien (z.B. Kosten, Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit) verglichen. Das Arbeitsergebnis würde dann im Rahmen besagter Dienstbesprechung vorgestellt. Idealerweise holt die Schulleitung im Rahmen dieser Dienstbesprechung ein Meinungsbild ein, ob die Einführung eines digitalen Klassenbuchs als wünschenswert angesehen wird und ggf. welches Produkt präferiert würde.

2.    Beteiligung der notwendigen Gremien; der ÖPR wird im Rahmen der Mitbestimmung beteiligt, wenn ein einzuführendes Produkt feststeht.

3.    Vorstellung des einzuführenden digitalen Klassenbuchs in der Gesamtkonferenz.