Schwerbehindertenvertretung der berufsbildenden Schulen am Institut für Lehrergesundheit

(v.l.n.r.: O. Meier, H. Rutowski, E. Ruppenthal, U. Wriede, S. Granow, M. Hettwer, J. Arnold, H. Müller, C. Engelberts,
M. Haupt, Prof. D.-M. Rose)

 

Die örtlichen Vertrauenspersonen tagten am 28. März 2017 auf Initiative von Bezirksvertrauensperson, Michael Haupt, und Hauptvertrauensperson, Sebahat Granow, am Institut für Lehrergesundheit (IfL) in Mainz. Der Leiter des medizinischen Dienstes, Prof. Dr. med. Dirk-Matthias Rose, informierte die Anwesenden wiederholt über das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM),  welches nunmehr seit drei Jahren im rheinland-pfälzischen Schuldienst praktiziert wird. Schwerpunkt seiner Ausführungen war hierbei die ausführliche Darstellung der Anzahl der in dieser Zeit angebotenen, angenommenen und durchgeführten Verfahren und, sofern möglich, deren Erfolg. Im Anschluss daran ergab sich eine lebhafte Diskussion dieses interessanten Themas, in deren Verlauf die schon in einem BEM beteiligten Schwerbehindertenvertreter von ihren Erfahrungen berichteten.

Nach § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX ist der Arbeitgeber zu BEM verpflichtet. Es dient der Prävention: mit Zustimmung und Beteiligung der/des Betroffenen soll geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. 

Die Schwerbehindertenvertretung berät Sie gerne und hilft Ihnen bei Fragen zu diesem Thema weiter.