Berechnung der Auswahlnote im Bereich Berufsbildende Schulen
Interessierte Bewerberinnen und Bewerber für den Schuldienst an berufsbildenden Schulen sollten sich online in die im Internet unter www.add.rlp.de verfügbare Bewerberdatenbank eintragen.
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den Merkmalen der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung.
Grundsätzlich wird die Befähigung durch das Erste und Zweite Staatsexamen nachgewiesen. Die Gewichtung zur Berechnung der Auswahlnote erfolgt im Verhältnis 1:4.
Die Auswahlnote wird neben der Gewichtung der Noten aus Erstem und Zweitem Staatsexamen durch weitere Aspekte beeinflusst:
Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze und Anpassung der Altersermäßigung
Am 03. Juli 2015 informierte die Schulabteilung der ADD alle Schulen in Rheinland-Pfalz darüber, dass mit dem „Neunten Landesgesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ die Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze auch für Lehrkräfte in Kraft getreten ist. Das Gesetz wurde am 24.06.2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Rheinland-Pfalz veröffentlicht (S. 90 ff.).
Im Rahmen dieses Gesetzes, wurde auch § 9 der Lehrkräfte-Arbeitszeitverordnung an die höhere Altersgrenze angepasst.