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acebook-Verbot an Schulen

Vor einiger Zeit wurde den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen in Rheinland-Pfalz ein Merkzettel ins Fach gelegt, in dem auf die Gefahren der unterrrichtlichen Nutzung von facebook hingewiesen wurden. Die Inhalte des Merkblattes basieren auf dem aktualisierten Kap. 2.7 aus dem Handbuch „Schule.Medien.Recht“. 

Das Handbuch wurde 2010 als Rechtshilfe für den Einsatz digitaler Medien entwickelt und 2010 an alle Schulen in Rheinland-Pfalz ausgegeben.

 

Ein vom Landesbeauftragten für Datenschutz (Herr Edgar Wagner) verfasstes Zusatzkapitel (2.7) zum Handbuch „Schule.Medien.Recht“ und ein Merkblatt für alle Lehrkräfte geben nunmehr einen verbindlichen Rahmen für die Schulen in Rheinland-Pfalz vor.

Über Facebook soll keine schulische Kommunikation zwischen Lehrkräften und Schülerinnen und Schüler stattfinden.

Die Trennung - schulisches vom privaten - ist auch deshalb notwendig, weil der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule mit dem Geschäftsmodell von Facebook (Verkauf persönlicher Daten für kommerzielle Zwecke) nicht zu vereinbaren ist.

Als Alternative wird die Lernplattform „Moodle“ empfohlen.

Hier erhalten Sie eine Übersicht wie gegenwärtig die anderen Bundesländer mit sozialen Netzwerken an Schulen verfahren.

 

 

 

 

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