Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen
Im Bundesgebiet gibt es drei unterschiedliche Kategorien von Parkerleichterungen, die jeweils verschiedener Voraussetzungen bedürfen und mit unterschiedlichen Berechtigungen verbunden sind:
- Parkerleichterungen mit dem blauen Ausweis
- Parkerleichterungen mit dem orangenen Ausweis
- Ausnahme-Genehmigungen in den Bundesländern (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen)
Eine genaue Darstellung dieses Themas (berechtigter Personenkreis, Antragstellung, Berechtigungen) finden Sie hier.