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Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen

Im Bundesgebiet gibt es drei unterschiedliche Kategorien von Parkerleichterungen, die jeweils verschiedener Voraussetzungen bedürfen und mit unterschiedlichen Berechtigungen verbunden sind:

  • Parkerleichterungen mit dem blauen Ausweis
  • Parkerleichterungen mit dem orangenen Ausweis
  • Ausnahme-Genehmigungen in den Bundesländern (Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen)

Eine genaue Darstellung dieses Themas (berechtigter Personenkreis, Antragstellung, Berechtigungen) finden Sie hier.

Bürozeiten des Bezirkspersonalrats:

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