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Die Schwerbehindertenvertretung (SBV)

Umsetzung der Inklusionsvereinbarung - Präventivgespräch (aktualisiert 04/22)

Nach unserer Inklusionsvereinbarung besteht die ausdrückliche Verpflichtung der Schulleiterinnen und Schulleiter rechtzeitig vor Erstellung der Einsatzpläne jede/n schwerbehinderte/n Kollegin/en zu einem Präventivgespräch einzuladen. (IV. Maßnahmen zur schulischen Inklusion 3. Unterrichtsverteilung, …)

Am 28. März 2022 hat der Schulabteilungsleiter der ADD in Trier, Herr Raimund Leibold, ein Schreiben an alle Schulen verschickt, in dem er noch einmal an diese Verpflichtung erinnert. Angefügt ist ein Formulierungsvorschlag für den anzufertigenden schriftlichen Vermerk und der Text der Inklusionsvereinbarung.

Zu beachten ist, dass das Gespräch mit jeder einzelnen schwerbehinderten Lehrkraft geführt werden muss und nicht mit mehreren. Die Rücksichtnahme auf die persönliche Situation ist hier ein Muss, in diesem Punkt ist die Inklusionsvereinbarung sehr eindeutig. Ein Unterlaufen durch die oftmals zitierte Planungshoheit beim Lehrereinsatz oder durch das falsch verstandene Anwenden des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist nicht erlaubt. Besonders möchte ich noch auf Folgendes hinweisen:  Die persönliche wöchentliche Unterrichtsverpflichtung darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des schwerbehinderten Menschen überschritten werden. Hieraus ergibt sich, dass ein Vor- bzw. Nacharbeiten sowie eine Präsenzzeit für diesen Personenkreis nicht zulässig sind. Grundsätzlich ist eine gleichmäßige Unterrichtsbelastung während des gesamten Schuljahres anzustreben. 

Ich bitte alle schwerbehinderten Kolleginnen und Kollegen darauf zu achten, dass ihre Interessen entsprechend berücksichtigt werden. Bei Schwierigkeiten vor Ort unterstützen sie die zuständigen örtlichen Vertrauenspersonen.

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