Einführung von neuen Medien im Klassenraum z.B. Whiteboards oder Tablet-Klassen
Im Rahmen des DigitalPakts wird es an den Berufsbildenden Schulen zu Umstellungen in der Arbeitsweise der Kolleginnen und Kollegen kommen. Inwiefern das Kollegium an der Einführung zu beteiligen ist, wird unter anderem im Schulgesetz (SchulG) geregelt. Nach § 28 Abs. 1 SchulG gestaltet und koordiniert die Gesamtkonferenz (GK) „die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit sowie Maßnahmen zur Schulentwicklung und Qualitätssicherung im Rahmen der gesamten Schule.“[1] Hieraus ergibt sich, dass die GK im Rahmen der Einführung von neuen Medien zu beteiligen ist, da die GK die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit gestaltet und koordiniert und im Rahmen ihrer Zuständigkeit über die Angelegenheiten die für die gesamte Schule von wesentlicher Bedeutung sind, beschließt.
Was ändert sich - Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Mehrarbeit im Schuldienst“
Am 1. August 2018 tritt die Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Mehrarbeit im Schuldienst“ in Kraft. In seinem Eposschreiben an alle staatlichen Schulen und staatlichen Studienseminare in Rheinland-Pfalz sowie die Schulen in privater Trägerschaft, stellt Herr Dr. Thews vom Ministerium für Bildung die wesentlichen Änderungen der Neufassung gegenüber der alten Verwaltungsvorschrift heraus.