Fehlender Dienstunfallschutz bei Teilnahme an schulischen Dienstveranstaltungen vor dem eigentlichen Verbeamtungstermin
In seinem Schreiben an alle öffentlichen Schulen in Rheinland-Pfalz vom 06. Juni 2023 formuliert Herr Leibold, dass keine Bedenken bestehen, wenn Lehrkräfte, die zum ersten Schultag verbeamtet werden, an Konferenzen in der letzten Ferienwoche teilnehmen, wenn dies seitens Schulleitung und BewerberIn gewünscht ist.
Nach Ansicht des BPR BBS bestehen hier jedoch erhebliche Bedenken, da zu diesem Zeitpunkt noch kein Dienstunfallschutz für die betroffenen Lehrkräfte besteht
Örtliche Personalräte sollten die Gegegebenheiten an ihrer Schule klären und ihre Schulleitungen gegebenenfalls daran erinnern, dass die Teilnahme von zukünftigen Kolleginnen und Kollegen vor dem Verbeamtungstermin auf eigenes Risiko erfolgt.
Schwangerschaft – eine besondere Zeit für Kolleginnen
Völlig zu Recht sieht der Gesetzgeber daher vor, schwangere Kolleginnen und deren ungeborenes Kind besonders zu schützen. Kann doch der Arbeitsplatz Schule vielfältige Gefährdungen bereithalten, die zunächst und auf den ersten Blick übersehen werden können.
Seit 2016 gibt es dazu das onlinebasierte Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz in Form eines Fragebogens des Instituts für Lehrergesundheit (IfL). Die Empfehlungen des IfL sollen dabei helfen, die werdende Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen der Gesundheit sowie vor Überforderung am Arbeitsplatz zu schützen. Denn das Mutterschutzgesetz und die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung verbieten zum Beispiel grundsätzlich jegliche Mehrarbeit sowohl für werdende als auch für stillende Mütter.
Dokumentation der Arbeitszeit von Lehrkräften während der Zeit der pandemiebedingten Schulschließung
Durch die Schließung der Schulen Aufgrund des Coronavirus (Covid-19) musste vielerorts eine Notbetreuung stattfinden, bzw. viele Kolleginnen und Kollegen arbeiten von zu Hause aus. Überraschend war in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass an einer Reihe von Schulen offenbar eine Dokumentation der Arbeitszeit der Lehrkräfte erwartet wird, obwohl kein regulärer Unterricht mehr stattfindet und die Arbeit überwiegend im Homeoffice erledigt wird.
Zu diesem Thema hat der Schulabteilungsleiter bei der ADD, Herr Raimund Leibold, nachfolgendes mitgeteilt: